Gibt es einheitliche VPN-Berechtigungen für alle Personen an der CAU?

Nein, es gibt eine allgemeine VPN-Konfiguration, die im Prinzip den Zugriff auf diejenigen Ressourcen erlaubt, auf die allgemein aus dem Campus zugegriffen werden kann und bei denen es keine sonstigen Beschränkungen (z.B. Lizenzbedingungen oder administrative Entscheidungen) gibt. Diese Konfiguration ist grundsätzlich durch alle Studierenden sowie Beschäftigte nutzbar. Ein Großteil der Ressourcen der CAU (z.B. viele Dienste der Universitätsbibliothek) sind über dieses allgemeine VPN nutzbar.

Für andere  Ressourcen, die normalerweise nur innerhalb einer Einrichtung überhaupt erreichbar sind, existieren in einigen Fällen so genannte ‘Einrichtungs-VPNs’ oder ‘Instituts-VPNs’. Diese erlauben dann Zugriffe, die über das durch alle nutzbare allgemeine VPN hinaus gehen. Ein derartiges Einrichtungs-VPN wird von der Netzgruppe im Rechenzentrum auf Antrag der Leitung der jeweiligen Einrichtung und in detaillierter Absprache mit dem lokalen IT-Personal in der Einrichtung eingerichtet. Die individuelle Freischaltung zur Nutzung geschieht dann im Auftrag der Leitung der Einrichtung durch dezentrale Beauftragte aus dem IT-Umfeld.

Weitere Informationen finden Sie auf einem gesonderten Merkblatt: https://www.rz.uni-kiel.de/de/ueber-uns/dokumente/merkblatt-vpn-20170602.pdf
Die Beantragung geschieht mit einem gesonderten Formular: https://www.rz.uni-kiel.de/de/ueber-uns/dokumente/formulare/anmeldung/de_22_vpn.pdf

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-mail an vpn@rz.uni-kiel.de.