Microsoft-Lizenzen

Die Universität kann mehrere Microsoft-Lizenzprogramme nutzen, um Nutzungsrechte für Software dieser Firma zu erwerben bzw. auszuüben.

Nutzungsrechte für Microsoft-Produkte können dauerhaft, aber auch temporär nur für einen Zeitraum ausgelegt sein. Microsoft-Lizenzprogramme sind von der gesamten Universität nutzbar oder sie werden vom Hersteller nur für Teile der Universität  bereitgestellt. Außerdem gibt es natürlich Unterscheidungen hinsichtlich der Nutzung auf universitätseigenen und privaten Rechnern.

  • Microsoft-Miete: Bundesvertrag
    Für die dienstliche Nutzung auf Rechnern der Universität hat die CAU ein befristetes/temporäres Nutzungsrecht für ein eingeschränktes Microsoft-Produktbundle erworben, das insbes.
    • Office Professional Plus 2016,
    • Windows 10 Education Upgrade und
    • Client-Zugriffslizenzen auf Windows-Server
    enthält. Dieses Nutzungsrecht muss von der Universität zum Stichtag (30.4.) jährlich verlängert werden. Aktuell gilt die Befristung bis 30.4.2018 (Stand: 4.5.2017). Weitere Informationen findet man auf der Seite "Beitritt der CAU zum Microsoft-Bundesvertrag".
  • Microsoft-Kauf: Select Plus
    Für dauerhafte/unbefristete Lizenzen gibt es kein solches Global-Arrangement mit Microsoft. Um dauerhafte Microsoft-Lizenzen erwerben zu können, hat die CAU einen sog. "Select Plus"-Vertrag mit Microsoft abgeschlossen. Der Lizenzerwerb erfolgt direkt durch die Einrichtungen der Universität über einen Webshop der Firma asknet in Karlsruhe. Weitere Informationen dazu findet man auf der Seite "Select Plus der CAU".
  • Microsoft Imagine Premium (ehemals DreamSpark Premium, davor MSDN AA)
     
  • Microsoft-Nutzung auf privaten Geräten, z.B. Microsoft Office für Studierende
    Informationen zu privat beschaffbaren Microsoft Ausbildungsversionen und zu angekoppelten Lizenzprogrammen für die private Nutzung von Microsoft-Software findet man auf der Seite "Microsoft für private Rechner"

 

Die beiden erstgenannten Lizenzprogramme sind sog. Volumenlizenzprogramme, deren Kreis der Bezugsberechtigten im Dokument "Microsoft-Berechtigungskriterien für Qualifizierte Nutzer für Forschung & Lehre (EMEA)" (PDF-Version vom Februar 2016, heruntergeladen am 4.7.2016) eingeschränkt wird.