CAU mietet Microsoft Office, Win 10 Upgrade und CALs (Microsoft Bundesvertrag)

Die Universität hat mit Wirkung seit Sommer 2016 einen Software-Mietvertrag mit Microsoft (für die dienstliche Nutzung) abgeschlossen. Dies erfolgte durch Beitritt der CAU zu zwei aufeinanderfolgenden Microsoft Bundesverträgen für die Hochschulen. Der Mietvertrag wirkt wie eine befristete Campuslizenz für bestimmte Microsoftprodukte.

Hier die wichtigsten Eigenschaften/Wirkungen des Mietvertrags (Stand 4.5.2017):

  • Aktuelle Mietperiode: 1.5.2018 bis 30.4.2019
    Die Nutzung wird jährlich zum 30.4. eines Jahres um ein weiteres Jahr verlängert, sofern die Universität ihr Kündigungsrecht nicht ausübt. Vor Verlängerung muss die CAU Microsoft aktuelle Zahlen für Mitarbeiter und Studierende zukommen lassen.
    Ohne Kündigung der CAU läuft der Mietvertrag bis zum 30.4.2021.
     
  • Gemietetes Microsoft-Produktbundle: sog. Education Desktop mit CoreCAL-Suite. Das Bundle enthält:
    • Windows 10 Education Upgrade
    • Office Professional Plus 2016 und Office 2016 für Mac
    • CoreCAL Suite, bestehend aus
      (Erläuterung: "CAL" = Client Access License = Lizenz für den Zugriff auf Serversoftware):
      • Windows Server CAL
      • Exchange Standard CAL
      • Sharepoint Standard CAL
      • Skype for Business Standard CAL
      • System Center Configuration Manager Client Management Lizenz
         
  • Lizenzgewährung, Nutzungsrechte:
    • ACHTUNG! Es folgt eine unverbindliche Interpretation der Microsoft-Formulierungen in den Vertragsdokumenten
      WARNUNG: Verbindlich sind letztlich nur die Texte der Verträge zwischen der CAU und Microsoft
    • Einige Argumente für die Ableitung der hier aufgeführten Nutzungsrechte haben wir auf einer separaten Seite zusammengestellt.
    • Für den obigen Mietzeitraum ist lizenzrechtlich MINDESTENS abgedeckt:
      • Die Nutzung der obigen Produkte auf allen Desktop-PCs und Notebooks der CAU, auf denen lokal Windows Professional ausgeführt werden KÖNNTE
        • Einschränkung: Für den Einsatz von Windows 10 Education Upgrade MUSS auf dem Gerät eine Basislizenz vorhanden sein. Dasselbe gilt auch beim Einsatz einer früheren Version oder einer zulässigen niedrigeren Edition des Windows Betriebssystems.
      • Für die Nutzung vieler Dienste auf Microsoft Servern muss nicht nur der Service auf dem Server eingerichtet und lizenziert werden, sondern es sind zusätzlich noch so genannte 'Client Access Lizenzen' (CALs) notwendig. Diese können Geräten oder Personen zugewiesen werden und mussten vor Beitritt zum MS Bundesvertrag getrennt erworben werden. Der Mietvertrag umfasst die oben erläuterte Core-CAL-Suite, so dass Client Access Lizenzen der oben aufgeführten Arten allen qualifizierten Geräten sowie "wissenschaftlichen Mitarbeitern" und "sonstigen Mitarbeitern" zugewiesen werden können.

      • Statt des Windows 10 Education Upgrade darf auch Windows 10 Enterprise Upgrade eingesetzt werden.
      • Es darf jede Sprachvariante eingesetzt werden.
      • Beide Plattformvarianten 32bit/64bit dürfen eingesetzt werden.
      • Es darf jede ältere Version eingesetzt werden.
         
  • Installationsdateien
    Die Verteilung der Installationsdateien zu den Produkten des Vertrags erfolgt über die IT-Beauftragten (ITBs) der Einrichtungen. Diese findet man z.B. über entsprechende Einträge im UnivIS oder durch Befragung der Einrichtungsleitung.