Die CIM-Kennung (=Personenkennung) ist bei CAU-Beschäftigten, Wiss. Hilfskräften und Studierenden diejenige Kennung, die zum Personenkonto gehört (Form: abc123). In der CIM-Migrationsphase ist die Kennung aus Ihrer RZ-Kennung durch Weglassen der ersten beiden Buchstaben abgeleitet (Bsp.: RZ-Kennung: suabc123 → CIM-Kennung: abc123).

Die CIM-Kennung dient der Nutzung von Diensten, die nicht rollenspezifisch sind wie z.B. der Zugang zum CIM-Service-Portal oder die WLAN-Nutzung.

Nutzerinnen und Nutzer, die nicht zur Gruppe der CAU-Beschäftigten, Wiss. Hilfskräfte und Studierenden gehören, haben keine CIM-Kennung. Diese haben mit jeder gültigen RZ-Kennung separat Zugang zum CIM-Service-Portal, sehen also ihre RZ-Kennungen - sofern mehrere bestehen - nicht im Überblick.