Studentische Vereinigungen und Hochschulgruppen müssen sich zweimal jährlich, nämlich zum 1.4. und zum 1.10., beim Präsidium der CAU zurückmelden.
Das Präsidium übermittelt dem Rechenzentrum daraufhin eine Liste der weiterhin existierenden Gruppen und Vereinigungen. Webseiten, Emailaccounts usw., die nicht mehr durch die jeweils aktuell gültige Liste abgedeckt sind, werden in der Regel sechs Wochen nach Stichtag abgeschaltet, also zum 15.5. bzw. 15.11..
Das Formular, mit dem Sie sich beim Präsidium zurückmelden, finden Sie auf den Informationsseiten der CAU für studentische Vereinigungen; sie werden uns dann gegebenenfalls vom Präsidium nachgemeldet.