Anmeldung zur Nutzung des Dienstes Posterdruck

Einleitung

Ab Januar 2017 bietet das Rechenzentrum keine Druck- oder Laminierdienste mehr selbst an. Für den Druck von Postern und Plakaten wurde im Herbst 2016 eine externe Ausschreibung durchgeführt, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAU zukünftig auf eine einfache Art und Weise ihre Poster bei einem externen Anbieter ausgeben lassen können. Details zu dem neuen Angebot ab 01.01.2017 finden Sie unter http://www.rz.uni-kiel.de/go/posterdruck.

Diese Seite erläutert, welche formalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Anträge zu stellen sind, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig das neue Angebot nutzen können. Ob dies gewünscht ist, und falls ja, in welchem Umfang, ist eine Entscheidung der jeweiligen Einrichtung.

Um den Dienst des Posterdrucks über einen externen Anbieter nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Beantragung - Zusammenfassung

  • Die Einrichtung braucht einen so genannten Abrechnungscode, der für den Posterdruck freigeschaltet ist. Dieser Abrechnungscode wird von der Leitung der Einrichtung beantragt, dabei wird eine Person in der Einrichtung als Bevollmächtigte(r) für den Code benannt.
    • Falls Ihre Einrichtung schon einen Abrechnungscode zur Nutzung der Kopiersysteme eingerichtet hat, kann dieser einfach zur Nutzung des Posterdrucks freigeschaltet werden.
    • Falls Ihre Einrichtung noch keinen Abrechnungscode hat, kann er über ein einfaches Formar beantragt werden. Vermerken Sie bitte 'Posterdruck' als gewünschten Dienst.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen einen RZ-Account im Verzeichnisdienst Active Directory. Die Beantragung geschieht über die Nutzerverwaltung im Rechenzentrum.
  • Diejenigen Kennungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für den Dienst genutzt werden sollen, werden von der für den Code bevollmächtigten Person in einer einfachen Webanwendung als berechtigt eingetragen.

Weitere Details zu den einzelnen Punkten finden Sie im folgenden Abschnitt.

Weitere Details zur Beantragung

Abrechnungscodes

Was ist ein Abrechnungscode?

Um den Dienst zum Druck von Postern und Plakaten sowie Laminieren am Januar 2017 nutzen zu können, benötigt Ihre Einrichtung einen so genannten Abrechnungscode. Zur Nutzung dieses Abrechnungscodes werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Einrichtung freigeschaltet. Bei der Nutzung von Diensten wie den Multifunktionkopierern oder dem Posterdruck werden Ihre Aufträge dem jeweiligen Abrechnungscode zugerechnet. Die Leitung der Einrichtung bekommt dann (i.a. quartalsweise) eine Rechnung über die geleisteten Dienstleistungen vom Anbieter.

Hat meine Einrichtung schon einen Abrechnungscode?

Die Abrechnungscodes wurden bis 2016 schon benutzt für die Verwaltung der Zugänge zu den Multifunktionskopierern auf dem Campus. Einrichtungen, die diese Kopierer nutzen, mussten dafür schon entsprechende Abrechnungscodes beantragen. Hier sind auch oft schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Nutzung des Abrechnungscodes freigeschaltet, damit die Kopierer genutzt werden können.

Einrichtungen auf dem Campus der CAU, die nicht im Bereich des UKSH-Campus Kiel sind, brauchen daher im allgemeinen keinen neuen Abrechnungscode beantragen, sondern lassen einfach über die Bevollmächtigten für die Abrechnungscodes den Posterdruck freischalten.

Einrichtungen auf dem UKSH-Campus Kiel, die die über das Gebäudemanagement verwalteten Kopiersysteme nicht nutzen, haben dagegen zumeist keinen Abrechnungscode und müssen ihn neu beantragen.

Wer beantragt einen Abrechnungscode, muss jede Person einen Code haben?

Ein Abrechnungscode wird nicht für einzelne Personen beantragt, da beliebig viele Personen einem Abrechnungscode zugeordnet werden können. Sie beantragen normalerweise einen Code pro Einrichtung. Mit der Rechnung erhalten Sie von den Anbietern auch detaillierte Aufstellungen zur Nutzung, so dass Sie dann intern eine Zurechnung erstellen können.

Wie läuft das Antragsverfahren, wo ist ein Formular, wo gibt es mehr Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Gebäudemanagements. Hier finden Sie auch das Antragsformular sowie Erläuterungen dazu.

Der ausgefüllte Antrag ist zu senden an

Universität Kiel
Rechenzentrum
Benutzerverwaltung
24118 Kiel

Hinweise:

  • Einrichtungen im Bereich des UKSH-Campus Kiel haben zumeist keinen Instanzenschlüssel zugewiesen und können dies Feld frei lassen.
  • Falls Sie den Abrechnungscode auf jeden Fall für den Posterdruck nutzen wollen, vermerken Sie dies einfach handschriftlich auf dem Antrag.

Accounts und Kennwörter

Brauche ich einen neuen Account mit Passwort?

Die Nutzung sämtlicher DIenste im Zusammenhang mit den Abrechnungscodes, also sowohl der Kopierer als auch des Posterdrucks, geschieht authentifiziert, d.h. nur nach Login mit Kennung und Passwort. Hierfür wird der Verzeichnisdienst Active Directory im Rechenzentrum genutzt. Dieser Verzeichnisdienst wird auch benutzt für

  • Nutzung der Ricoh-Campuskopierer. Wer schon die Campuskopierer nutzen kann, braucht keinen neuen Account.
  • Exchange
  • Login in durch das Rechenzentrum verwaltete Windows-Systeme, die im Active-Directory sind. Hier ist es dann auch das Kennwort zum Login am Arbeitsplatz.

Ein RZ-Account hat meist die Form suxxx123, Sie finden die bisherige Systematik der RZ-Kennungen erläutert auf der Hilfeseite zur Anmeldung für RZ-Dienstleistungen.

Wie beantrage ich einen Account?

  • Seit der Einführung des CIM sind alle Accounts des Rechenzentrums auch im Active Directory geführt.
  • Wenn Sie Login-Probleme haben, weil Sie vielleicht das Kennwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte auch an dieselbe Adresse anmeldung@rz.uni-kiel.de.
  • Sollten Sie noch gar keinen Account im Rechenzentrum haben, nutzen Sie bitte das Hauptantragsformular des Rechenzentrums. Tragen Sie bitte unter 'Sonstiges' handschriftlich 'Active Directory für Posterdruck' ein.
  • Sollten SIe nicht mehr wissen, wie Ihr Account ist und welche Dienste Sie gebucht haben, können Sie sich diese Informationen über eine Webmaske anfordern und an Ihre E-Mail-Adresse schicken lassen.

 

Freischalten von Kennungen

Wer verwaltet Berechtigungen zur Nutzung eines Abrechnungscodes

Mit jedem Abrechnungscode wird eine Person aus der Einrichtung  benannt, die die RZ-Kennungen der Kolleginnen und Kollegen dem Abrechnungscode zuordnen und damit zur Nutzung berechtigen kann. Weite Informationen finden Sie unter http://www.uni-kiel.de/fm/de/kopiermanagement/faq/verwaltung-berechtigungen Diese Person trägt also bei Personalwechsel Berechtigungen zur Nutzung des Codes ein und löscht sie wieder.

Muss man einzeln für Dienste freigeschaltet werden oder gilt die Freischaltung für alle dem Code zugeordneten Kennungen?

Wenn Sie einmal einem Abrechnungscode zugewiesen sind, können Sie alle Dienste nutzen, für die der Abrechnungscode freigeschaltet ist. Es ist nicht notwendig, einzelne Kennungen für einzelne Dienste frei zu schalten.

Wie kann ich selbst kontrollieren, ob mein Account einem Abrechnungscode zugewiesen ist und ob die gewünschten Dienste freigeschaltet sind?

Rufen Sie die Seite https://posterprint.rz.uni-kiel.de/userinfo.pl auf (Login mit RZ-Kennung und Active Directory Passwort). Es werden Ihnen die Ihnen zugeordneten Abrechnungscodes angezeigt sowie die für den jeweiligen Codes freigeschalteten DIenste wie Kopierer-Nutzung und Posterdruck.