Selbstverlängerung
Kennungen ohne Verknüpfung zu einem gültigen Arbeitsvertrag mit der CAU befinden sich im sog. Selbstverlängerungszeitraum und müssen halbjährlich von den Nutzer*innen selbstständig im CIM-Service-Portal verlängert werden.
Der Stichtag ist jeweils der 15.08. und 15.02. eines Jahres.
Die Selbstverlängerung im CIM-Service-Portal ist jeweils ab zwei Monaten vor dem kommenden Stichtag und bis einen Monat nach dem Stichtag möglich. Die üblichen Erinnerungsmails zum Ablauf einer Kennung werden automatisiert je 30 Tage und 7 Tage vor Ablauf versendet.
Im Folgenden finden Sie die schrittweise Anleitung zur Selbstverlängerung:
- Loggen Sie sich im CIM-Service-Portal ein.
Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen möglich ist, dass Sie sich zur Verlängerung einer Kennung nicht mit ebendieser Kennung, sondern mit Ihrer Personenkennung im CIM-Service-Portal anmelden müssen!
-
Wählen Sie in der oberen Navigationsleiste den Reiter "Einstellungen".

- Wählen Sie in der nun dargestellten linken Navigationsleiste den Reiter "Kontoverlängerung".

- Setzen Sie im Bereich "Verlängerbare Konten" einen Haken bei den Konten, welche Sie verlängern möchten.

- Bestätigen Sie, dass Sie sich bewusst sind, dass Ihr*e Kontoverwalter*in über die Verlängerung benachrtichtigt wird, indem Sie einen Haken im entsprechenden Kästchen setzen.
: - Betätigen Sie Ihre Auswahl über die blaue Schaltfläche "Ausgewählte Konten Verlängern". Sie erhalten eine Bestätigungsmeldung über die erfolgreiche Verlängerung.

