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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechenzentrum CAU Kiel

Telefonanlage

Telefon Telefonanlage Telefonangelegenheiten

 +++ Hotline CSC: Tel. 0800 27 27 400 / Fax 0800 27 27 470 +++

 

25.03.2011: Flatrate ab 01.04.11

Wie wir erfahren haben, wird ab 1. April 2011 im Bereich des Landesnetzes, also auch für die CAU, eine Telefon-Flatrate eingeführt, die sich auch auf Privatgespräche bezieht. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte anliegender Information des Finanzministeriums. Bitte beachten Sie, dass die Anwahl kostenpflichtiger Rufnummern zu privaten Zwecken in Zukunft von dienstlichen Telefonapparaten nicht mehr zulässig ist.

 
  1.  Zuständigkeiten

    1. Telefonanlage allgemein

    2. Störungsmeldungen

    3. Beschaffung spezieller Telefone, Faxgeräte und Zubehör

    4. Handies


  2. Änderungsaufträge

    1. Umzüge, Neuanschlüsse,  Änderung der Berechtigung

    2. Auftragsvergabe per Internet


  3. Grundsätzliches zur Nutzung der Telefonanlage

    1. Flatrate

    2. Nutzung der Auskunft

    3. R-Gespräche

    4. 0900er Nummern

    5. Call by Call


  4. Privatgespräche

    1. Hinweise zur Nutzung für private Zwecke

    2. Private Faxe

    3. Rufnummernspeicher


  5. Sonstiges

    1. Bedienungsanleitung

    2. Voice-Mail-Box

    3. Gebührenanzeige

 

 

  1.  Zuständigkeiten

    1. Telefonanlage allgemein

      Die Telefonanlage der CAU ist Bestandteil des Landessprachnetzes. Für Störungsmeldungen, Beratung etc. ist T-Systems als Dienstleistungspartner des Landes verantwortlich. Das Customer Service Center (CSC) für das Landesnetz ist unter der Servicenummer 0800 27 27 400  bzw. per Fax unter der Nr. 0800 27 27 470 zu erreichen.

      Innerhalb der CAU ist das Rechenzentrum für die Koordination – insbesondere bei kostenpflichtigen Anträgen (Umzüge, Fax-/Datenanschlüsse etc.) – verantwortlich. Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an telefonanlage@rz.uni-kiel.de. Ansprechpartner im Rechenzentrum sind Herr Kahlau, Tel. 880-2762 und Herr Grigoleit, Tel. -2760.

    2. Störungsmeldungen

      Hotline CSC Tel. 0800 27 27 400 / Fax 0800 27 27 470

      Bitte melden Sie Störungen oder Beratungsfragen direkt ans CSC. Die Leistungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Land und T-Systems. Sie helfen damit, die Ansprechpartner im RZ von Tätigkeiten zu entlasten, für die CSC bezahlt wird.


    3. Beschaffung spezieller Telefone, Faxgeräte und Zubehör

      Beabsichtigen Sie den Kauf eines speziellen Telefons bzw. eines Faxgerätes, wenden Sie sich bitte an Herrn Thamm, Zentrale Verwaltung, Beschaffungsstelle. (Tel. 3597). Die Rechnung ist durch die Einrichtung zu begleichen. Für das Verbrauchsmaterial muss ebenfalls die Einrichtung aufkommen. Bitte beachten Sie, dass Reparaturen von Faxgeräten etc. nicht vom Rechenzentrum durchgeführt werden.


    4. Handies

      Für alle Fragen zum Thema Diensthandies (Genehmigung, Beschaffung, Abrechnung u.a.) wenden Sie sich bitte an Herrn Reiche, Zentrale Verwaltung Abt. 6 (Tel. 2106).


  2. Änderungsaufträge

    1. Umzüge, Neuanschlüsse,  Änderung der Berechtigung

      Aufträge und Änderungen, z.B. Berechtigungsänderungen, Namenseinträge,  Verlegung von Telefonanschlüssen etc., erfolgen grundsätzlich erst nach schriftlichem Antrag.


    2. Auftragsvergabe per Internet

      Für die häufigsten Auftragstypen im Zusammenhang mit der Telefonanlage (Personal- oder Raumwechsel, Namensänderungen, Änderung der Amtsberechtigung usw.) steht ein System von Webmasken zur Verfügung, über die Sie innerhalb des Universitätsnetzes Aufträge anmelden können.


      Bitte lesen Sie die Dokumentation über die Auftragsvergabe per WWW oder gehen Sie

      Pfeil nach rechts
      Direkt zur Vergabe eines Telefonauftrages


      WICHTIG:

      excla-03.gifAuftragsausdruck nicht vergessen!
      (Zusendung per Hauspost oder per Fax an Nr. 4451)



  3. Grundsätzliches zur Nutzung der Telefonanlage

    1. Flatrate

      Seit dem 1.4.2011 gilt für das gesamte Landesnetz eine Flatrate. Sie beinhaltet Gespräche in deutsche und internationale Fest- und Mobilfunknetze mit Ausnahme für Verbindungen zu Auskunftsdiensten und Sonderrufnummern wie z.B. 0900, 0180, 118xx, 0137x, usw.

    2. Nutzung der Auskunft

      Die Rufnummer der Telefonauskunft 11833 ist in den Telefonanlagen des Sprachnetzes Schleswig-Holstein gesperrt worden. Details hierzu in einem Schreiben des Finanzministeriums (PDF-Datei) an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Eine kostenlose Telefonauskunft gibt es im Internet, z.B. unter www.teleauskunft.de. Grundsätzlich darf keine Telefonauskunft angerufen werden, da diese in der Regel kostenpflichtig und nicht über die Flatrate abgedeckt ist. Keinesfalls darf eine Weitervermittlung durch die Auskunft in Anspruch genommen werden.

    3. R-Gespräche

      Das Finanzministerium gestattet generell keine Annahme von R-Gesprächen im Sprachnetz Schleswig-Holstein, dies gilt damit auch für die Telefonanlage der CAU.

    4. 0900er Nummern

      0900er Rufnummern sind grundsätzlich gesperrt. Ausnahmen, wie z.B. für die Rufnummer der Botschaft der USA, können beim Rechenzentrum schriftlich angemeldet werden.

    5. Call by Call

      Verbindungen über andere Provider ( Call-by-Call ) , die über Eingabe der Rufnummern 010.... hergestellt werden, sind nicht möglich.


  4. Privatgespräche

    1. Hinweise zur Nutzung für private Zwecke

      Die Telefone dürfen grundsätzlich auch für private Gespräche genutzt werden, sofern dieses durch die Flatrate abgedeckt ist. Besondere dienstliche Anordnungen sind davon nicht betroffen. Eine Abrechnung von Privatgesprächen durch die Nutzung einer PIN ist seit 1.4.2011 nicht mehr möglich. Damit ist die Nutzung kostenpflichter Rufnummern, wie z.B. . 0900, 0180, 118xx, 0137x, usw. zu privaten Zwecken von dienstlichen Telefonapparaten nicht mehr zulässig.

    2. Private Faxe

      Die Aussagen zur Nutzung der Telefonanlage gelten analog auch für Faxgeräte.


    3. Rufnummernspeicher

      Die Telefone und insbesondere Fax-Geräte speichern eine gewisse Anzahl zuletzt gewählter Rufnummern. Dieses gilt auch, wenn die Geräte für private Zwecke genutzt werden.


  5. Sonstiges

    1. Bedienungsanleitung

      Anleitung für die Telefonapparate HICOM 300-Optiset ( PDF-Datei)

    2. Voice-Mail-Box

      Eingerichtete Voice-Mail-Boxen (Anrufbeantworterfunktion) werden mit einem einheitlichen Erstpasswort bereitgestellt. Um jeden Missbrauch auszuschließen, wird dringend angeraten, das Erstpasswort zu ändern (siehe Kurzbedienungsanleitung). Die so definierte persönliche Ziffernfolge soll Dritten nicht zugänglich sein.

      Die interne Einwahl in die Mailbox von der eigenen Nebenstelle aus erfolgt wie in der Kurzbedienungsanleitung beschrieben.

      Die externe Einwahl in die Mailbox erfolgt über
      (0431)-880-931-eigene Durchwahl-#Passwort#

    3. Gebührenanzeige

      Auf dem Display Ihres Telefonapparates erscheint während des externen Gespräches eine Mitteilung über die bereits aufgelaufene Gesprächsgebühr. Diese Anzeige ist nur eine ungefähre Angabe, da die tatsächlichen Gebühren sekundengenau abgerechnet werden. Insbesondere bei Auslands-gesprächen, bei Gesprächen zu Mobilfunkteilnehmern und zu 0180- Servicenummern können die tatsächlich abgerechneten Fernsprechgebühren zum Teil deutlich über den angezeigten Beträgen liegen. Dieses ist softwarebedingt leider nicht zu abzustellen.

 

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