Videoportal Zugang

yes/jaStudierende yes/jaBeschäftigte yes/jaEinrichtungen yes/jastud. Gruppen

 

Wie erhalte ich Zugang zu dem Videoportal der CAU?

Auf der Standard Startseite (Showcase) vom Videoportal Startseite Videoportal kann oben auf das entsprechende Symbol für den Nutzenden in die Anmeldemaske gewechselt werden. Dort meldet man sich mit der entsprechenden RZ-Kennung (Beispiel: suabc007) und dem dazugehörigen Kontokennwort an.

 

Videoportal-AnmeldenVideoportal Anmeldemaske

 

Videoportal-Dienste

  • Videoportal-Nutzende: Allgemeiner Zugang (Leserecht)
  • Videoportal-Autor: Zugang mit Autorenrolle (Schreibrecht) zur Erstellung von Präsentationen (Videos)

 

Zugangsdaten

 

Zugang für Beschäftigte

  • Der Dienst "Videoportal-Nutzende"
    • Beschäftigte der CAU (auch angegliederte und verbundene Einrichtungen) mit vorhandener RZ-Kennung (Muster: suabc123) haben immer den Dienst "Videoportal-Nutzende" gebucht.
    • Beschäftigte der CAU (auch angegliederte und verbundene Einrichtungen) ohne RZ-Kennung (Muster: suabc123) beantragen hierfür eine Kennung: Bitte nutzen Sie den "Neu-Ergänzungsantrag" Formular 1.
  • Der Dienst "Videoportal-Autor"
    • Der Dienst "Videoportal-Nutzende" mit vorhandener RZ-Kennung ist eine Grundvorraussetzung.
    • Beschäftigte der CAU (auch angegliederte und verbundene Einrichtungen) mit vorhandener Buchung der Dienste "E-Learning-Autor" oder "Flashserver" haben den Dienst "Videoportal-Autor" automatisch mitgebucht.
    • Beschäftigte der CAU (auch angegliederte und verbundene Einrichtungen) mit vorhandener RZ-Kennung (Muster: suabc123) können den Dienst "Videoportal-Autor" per Webformular Videoportal Autor für diese Kennung beantragen.
    • Beschäftigte der CAU (auch angegliederte und verbundene Einrichtungen) ohne RZ-Kennung (Muster: suabc123) beantragen erst einmal eine Kennung und beantragen dabei zusätzlich den Dienst "Videoportal-Autor": Bitte nutzen Sie den "Neu-Ergänzungsantrag" Formular 1 und tragen sie den gewünschten Dienst ggf. unter "Sonstiges" ein.

 

Zugang für Studierende

  • Der Dienst "Videoportal-Nutzende"
    • Studierende mit stu-Kennung (Muster: stu123456) haben immer den Dienst "Videoportal-Nutzende" gebucht.
  • Der Dienst "Videoportal-Autor"
    • Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte können den Dienst "Videoportal-Autor" nur beantragen, sofern dies von der jew. Einrichtungsleitung gewünscht ist. Es ist zwingend eine vorhandene RZ-Kennung notwendig. Bitte nutzen Sie ggf. den "Neu-Ergänzungsantrag" Formular 1 und tragen sie den gewünschten Dienst ggf. unter "Sonstiges" ein.

 

Sonstige...

Externe Nutzer*innen von z.B. Kooperationspartnern können (wie bei anderen Diensten auch) RZ-Kennungen für einen Videoportal-Dienst beantragen (s.o.), sofern der Antrag von einer CAU-Einrichtungsleitung unterschrieben ist.