Regelungen für den Mailtransport

Nachrichtengrößen

 

maximale Nachrichtengröße 100 MB
maximale Anhangsgröße (3/4 Nachrichtengröße) 75 MB
maximale empfohlene Nachrichtengröße 25 MB
maximale empfohlene Anhangsgröße 18.75 MB

Die maximale Nachrichtengröße beträgt 100 MB. Dies entspricht bei der üblichen (base64)-Kodierung einer maximalen Dateigröße für Anhänge von 75 MB.

Bitte beachten Sie dass andere Provider die maximale Nachrichtengröße teilweise deutlich geringer ansetzen. Insbesondere bei freien Mailanbietern liegt die maximale Anhangsgröße teilweise bei nur 20 MB. Zu empfehlen ist, die Nachrichtengröße unter 25 MB (Anhangsgröße unter 18.75 MB) zu halten.

Größere Nachrichten sollten Sie auf einem Cloud- oder Austauschspeicher ablegen und von dort verlinken.

 

Abweisung von Nachrichten

Zurückweisung von Mails mit erkannter Schadsoftware

Mails mit erkannter Schadsoftware werden nicht angenommen.

Zurückweisung von Spam-Mails

Mails, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Spam sind, werden nicht angenommen.

 

Markierung von Nachrichten

Markierung von Spam-Mails

Als wahrscheinlich unerwünscht erkannte Nachrichten (Spam) werden im Betreff mit [Spam] markiert.

Markierung von E-Mails ohne Authentifizierungsinformation

E-Mails, die von außerhalb der CAU mit einer CAU-E-Mail-Adresse im Absender ohne ausreichende Authentifizierungsinformationen eingehen, bekommen  im Betreff die Markierung [NOTCAU] voranstellt. Betrachten Sie derart markierte Mails also bitte mit entsprechender Skepsis.

Ausnahmeregelungen existieren für bekannte Maillinglistenserver.

Sofern von Ihnen selbst versendete Nachrichten entsprechend markiert werden, überprüfen Sie bitte die Einstellungen für den Postausgangsserver in Ihrem Mailprogramm.

Mögliche Fehlmarkierungen melden Sie bitte den Postmastern.

Versandbeschränkungen (Rate Limit)

Für innerhalb der CAU versendete Nachrichten werden

  • die Anzahl der Empfängeradressen pro Nachricht
  • die maximale Übertragungsgröße (Anzahl der Nachrichten x Größe der Nachricht)
  • die maximale Anzahl der von eine Absenderadresse versendeten Nachrichten pro Zeiteinheit
  • die maximale Anzahl der von eine Absenderadresse addressierbaren Empfängeradressen pro Zeiteinheit

begrenzt.

 

Sender Policy Framework (SPF)

Das Sender Policy Framework ist ein Verfahren, dass es erlaubt, die erlaubten Versender für E-Mails festzulegen. Festgelegt wird hierbei, welche Systeme (IP-Adressen, Servernamen) innerhalb einer E-Mail-Domäne E-Mails verwenden dürfen.

Auf diese Weise erhalten Empfänger von E-Mails die Möglichkeit zu prüfen, ob eingelieferte Nachrichten über die dafür deklarierten Systeme des Absenders versendet wurden, oder ob möglicherweise eine Absender-Fälschung vorliegt.

Grundsätzlich soll der Versand von E-Mails innerhalb von E-Mail-Domänen, die durch das Rechenzentrum verwaltet werden (RZ-E-Mail-Domänen) ausschließlich über die Systeme des Rechenzentrums geschehen.

Dort wo dies nicht möglich ist (z.B. beim Versand über einen externen Dienstanbieter), ist es notwendig, entsprechende Ausnahmen in den Regelsatz einzutragen. Dies ist immer nötig, wenn E-Mails mit einer CAU-Adresse über externe Mailverserver versendet werden.

Das entsprechende Verfahren ist in einem Richtliniendokument definiert:

Einsatz des Sender Policy Frameworks