Greylisting

Kurzfassung

  • E-Mails von "verdächtigen" Quellen werden verzögert zugestellt. Betroffen ist regelmäßig nur die erste E-Mail einer eingehenden Kommunikation.
  • Das Verfahren reduziert die Menge an angenommenen Spam-E-Mails um derzeit (Stand August 2019) um über 80%.
  • Es werden keine E-Mails verworfen oder dauerhaft abgelehnt.

Greylisting

Zur initialen Abwehr von unerwünschten E-Mails verwendet das Rechenzentrum das Greylisting-Verfahren. Hierbei wird ausgenutzt, dass viele Spam-Versender nur einen einzigen oder wenige, schnell aufeinanderfolgende Zustellversuche unternehmen. Lehnt man diese Zustellversuche ab, findet keine spätere Wiederholung statt.

Die Posteingangsrechner des Rechenzentrums bestimmen hierzu für eingehende E-Mail-Kommunikation eine Prüfsumme über die Absender- und Empfängerdaten.

  • Gehört die Prüfsumme zu einer vorangehenden Kommunikation, wird die E-Mail angenommen.
  • Wird keine vorangehende Kommunikation gefunden, ist die E-Mail ein Kandidat für Greylisting. In diesem Fall wird die eingehende E-Mail unter bestimmten Bedingungen mit einer Fehlermeldung abgewiesen und dem Empfänger mitgeteilt, dass ein erneuter Versuch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden soll (SMTP temporary error).

Die Sperrung wird nach Ablauf einer Frist (aktuell 30 Minuten) aufgehoben. Legitime Versender Versuchen die Zustellung von Nachrichten in regelmäßigen Abständen erneut, so dass die eingehende Nachricht nach der erzwungenen Verzögerung angenommen und normal zugestellt wird.

Nachfolgende Nachrichten vom selben Absender werden in dem meisten Fällen ohne Verzögerung zugestellt.

Dauerhafte Verzögerung

Sollten E-Mails von bestimmten Absendern regelmäßig mit Verzögerung zugestellt werden, ist eine explizite Freischaltung (Weiße Liste) durch die Postmaster möglich.